Vereinsordnung / Mitgliedsantrag

(Mitgliedsantrag als PDF-Download)

Ich kenne und erkenne die allgemeinen Vertragsbedingungen, sowie die Vereinsordnung des SCC-Breitensport e.V. an.

  1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und Vereinsordnung in der jeweils aktuellen Fassung, welche in den Räumlichkeiten ausgehangen ist, auf Verlangen vorgelegt und auf unserer Internetpräsenz (www.breitensport-scc.de) eingesehen werden kann.
  2. Die Kündigung durch das Mitglied erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand des SCC Breitensport e.V.
    Sie ist, nach einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr, nur mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende möglich.
    Die Kündigung durch den Verein kann durch den Verein mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Jahresende ausgesprochen werden. Ausgenommen ist die Kündigung der Nutzungsflächen des SCC-Breitensport e.V. durch die Stadt Cottbus bzw. durch den Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus. In diesem Ausnahmefall behält sich der SCC-Breitensport e.V. vor, die Mitgliedschaft mit Beendigung des Mietvertrages der Nutzungsflächen vorzeitig zu kündigen.
    Sie schaffen für sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung zusammen mit dem Mitgliedsausweis bei dem Vorstand abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen oder wenn Sie die Kündigung mit dem Mitgliedsausweis per Einschreiben gegen Rückschein versenden.
  3. Die Übungsleiter/Trainer/Vorstand sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
  4. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Der Mitgliedsausweis ist bei Betreten der Räumlichkeiten des SCC-Breitensport e.V. mitzuführen und auf Verlangen dem Übungsleiter/Trainer vorzuzeigen. Das Mitglied haftet gegenüber dem SCC-Breitensport e.V. für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliedsausweises ist dem SCC-Breitensport e.V. sofort zu melden.
  5. Die Mitgliedschaft, sowie die Kurskarten (10er-Karte) des SCC-Breitensport e.V. sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust der Kurskarte (10er-Karte) erlischt gleichzeitig der Anspruch auf die noch nicht eingelösten Kurse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung oder Erstattung des Restbetrages.
  6. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig. Diese werden von dem angegebenen Konto eingezogen. Bei einer Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 fällig. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der SCC-Breitensport e.V. berechtigt, Mahngebühren i.Höhe von Euro 15,00 je Monat zu erheben.
    Der SCC-Breitensport e.V. behält sich das Recht vor nach Ende der Vertragslaufzeit mit Wirkung zum Beginn des jeweiligen Verlängerungs-zeitraumes Beitragsänderungen vorzunehmen. Über Beitragsänderungen werden die Mitglieder rechtzeitig informiert.
  7. Änderungen der Anschrift, Telefon, E-Mail und Bankverbindungen sind dem SCC-Breitensport e.V. unverzüglich anzuzeigen.
  8. Mitglied des SCC-Breitensport e.V. kann jede Person ab 16 Jahren werden. Bis zu seinem 18. Lebensjahr ist es erforderlich eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  9. Die Benutzung der Duschen ist nicht im Monatsbeitrag enthalten.
  10. Das Mitbringen von Getränken ist gestattet. (Keine Glasflaschen!)
  11. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt der SCC-Breitensport e.V. keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
  12. Der SCC-Breitensport e.V. schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des SCC-Breitensport e.V.  oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SCC-Breitensport e.V. beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des SCC-Breitensport e.V. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des SCC-Breitensport e.V. beruhen.
  13. Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 20 Kilometer von Cottbus entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt der SCC-Breitensport e.V. dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in jedem Fall 5,- €.
  14. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Der SCC-Breitensport e.V. ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. Der SCC-Breitensport e.V. behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
  15. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich den Interessen des zuwiderhandelt. Der Jahresbeitrag wird dann als Entschädigung sofort und komplett fällig.
  16. Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch den SCC-Breitensport e.V. zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn der SCC-Breitensport e.V. nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit ein Mitgliedsausweis ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum SCC- Breitensport e.V. gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.
  17. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

SCC-Breitensport e.V., Thierbacher Straße 21, 03048 Cottbus,

e-Mail: sccbreitensport@googlemail.com, www.breitensport-scc.de

Bankverbindung: Sparkasse Spree-Neiße, IBAN: DE02 1805 0000 3302 1039 80 BIC: WELADED1CBN

 *Satzung des SCC-Breitensport e.V. (LSB- Nr. 52095 / VR 1198)*